Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet es …. aversive Mitteln einzusetzen. Halten Sie Ihren Hund fern von solchen Trainingsmethoden. Auch bei schwerwiegendem unerwünschten Verhalten ist eine solche Anwendung weder legitim noch notwendig und entspricht nicht dem Stand der aktuellen Kenntnisse aus der Verhaltensbiologie. Lassen Sie sich hier nichts einreden! Schwerwiegende Nebenwirkungen insbesondere hinsichtlich Aggressions- und Angstverhalten bishin zur erlernten Hilflosigkeit sind leicht möglich und belasten den zukünftigen Alltag. Nicht selten leidet das Vertrauen in den eigenen Halter und damit die Beziehung Mensch-Hund. In den meisten Fällen ist der Hund ein Teil Ihrer Familie, wenn auch hundlicher Art, jedenfalls ein Lebewesen in Ihrer Obhut. Behandeln Sie Ihren Hund auch entsprechend!